Aktuell wird Cannabidiol in den verschiedensten Produkten wie Tee, Pulver und anderen Lebensmitteln sowie in Ölen, Cremes oder Liquids angeboten. Zugeschrieben wird dem Wirkstoff aus der Cannabispflanze nämlich eine lindernde Wirkung bei zahlreichen Krankheiten. Ein Medikament auf CBD-Basis gegen Epilepsie befindet sich sogar gerade in der Zulassungsphase. Cannabidiol gilt offiziell nicht als Betäubungsmittel, weshalb es auch dem Gesetz nicht unterliegt. In einer rechtlichen Grauzone jedoch befinden sich CBD-Blüten. Es stellt sich stets die Frage nach Legalität, befindet sich CBD außerhalb von Arztbetreuung und Rezepten. Noch immer wird Hanfkonsum mit einer Rauschwirkung gleichgesetzt, obwohl hierfür das psychoaktiv wirkende THC (Tetrahydrocannabinol) verantwortlich ist.