Das aus der CBD Blüte weiterverarbeitete Produkt in Form von beispielsweise Ölen, Kosmetika oder auch Liquiden unterliegt in Europa keinem Betäubungsmittelgesetz, sofern die Inhaltsstoffe die Grenze des vorgegebenen THC-Wertes (in Deutschland beträgt dieser 0,2%) nicht überschreiten. Somit sind diese frei auf dem Markt erhältlich und der Konsum nicht strafbar.
Anders als THC (Tetrahydrocannabinol), welches eine psychoaktive Wirkung mit sich bringt, wird der Wirkstoff CBD ganz legal in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt. Obwohl beide Stoffe aus derselben Pflanze gewonnen werden, sind die Unterschiede nicht von der Hand zu weisen. Heute weiß man um die vielen Vorteile von CBD und der Wirkstoff ist nicht mehr aus der Welt der Nahrungsergänzung und der kosmetischen Versorgung wegzudenken.
Aktuell wird Cannabidiol in den verschiedensten Produkten wie Tee, Pulver und anderen Lebensmitteln sowie in Ölen, Cremes oder Liquids angeboten. Zugeschrieben wird dem Wirkstoff aus der Cannabispflanze nämlich eine lindernde Wirkung bei zahlreichen Krankheiten. Ein Medikament auf CBD-Basis gegen Epilepsie befindet sich sogar gerade in der Zulassungsphase. Cannabidiol gilt offiziell nicht als Betäubungsmittel, weshalb es auch dem Gesetz nicht unterliegt. In einer rechtlichen Grauzone jedoch befinden sich CBD-Blüten. Es stellt sich stets die Frage nach Legalität, befindet sich CBD außerhalb von Arztbetreuung und Rezepten. Noch immer wird Hanfkonsum mit einer Rauschwirkung gleichgesetzt, obwohl hierfür das psychoaktiv wirkende THC (Tetrahydrocannabinol) verantwortlich ist.
Tags: CBD, Blüten, Legal
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