Das aus der CBD Blüte weiterverarbeitete Produkt in Form von beispielsweise Ölen, Kosmetika oder auch Liquiden unterliegt in Europa keinem Betäubungsmittelgesetz, sofern die Inhaltsstoffe die Grenze des vorgegebenen THC-Wertes (in Deutschland beträgt dieser 0,2%) nicht überschreiten. Somit sind diese frei auf dem Markt erhältlich und der Konsum nicht strafbar.
Anders als THC (Tetrahydrocannabinol), welches eine psychoaktive Wirkung mit sich bringt, wird der Wirkstoff CBD ganz legal in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt. Obwohl beide Stoffe aus derselben Pflanze gewonnen werden, sind die Unterschiede nicht von der Hand zu weisen. Heute weiß man um die vielen Vorteile von CBD und der Wirkstoff ist nicht mehr aus der Welt der Nahrungsergänzung und der kosmetischen Versorgung wegzudenken.
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